BGH: „OB hatte kein weitgehendes Ermessen“
Wer sich ein eigenes Bild zum Strafverfahren gegen Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) bilden möchte, hat nun die Gelegenheit dazu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sein Urteil vom 24. Mai mit ausführlicher Begründung heute online gestellt. Damals widerrief der BGH den Freispruch Wiegands vom Vorwurf der Untreue in drei Fällen vor...