Ex-Jobcenter-Chefin will gegen Urteil vorgehen
Die frühere Geschäftsfüherein des Jobcenters Halle Sylvia Tempel, die am Freitag vom Landgericht Halle wegen ungerechtfertigter Bereicherung zur Zahlung von 19000 Euro verurteilt worden war, will das Urteil juristisch anfechten. Das sagte ihr Anwalt Uwe Berthold am Sonnabend. „Wir werden die schriftlichen Entscheidungsgründe abwarten und sicherlich Rechtsmittel einlegen. Außerdem haben wir Wiederklage eingereicht, um feststellen zu lassen, dass ein Arbeitsvertrag vorgelegen hat.“
Diese Frage war im Zivilprozess entscheidend bei der Beurteilung, ob die Bargeldabhebungen, die Tempel über mehrere Jahre vom Stammkapital des Jobcenter-Vorgängers Arge SGB II GmbH abgehoben hatte, in Ordnung waren oder nicht. Tempel sollte die Arge als sogenannte Liquidatorin abwickeln. „Sie ist als Liquidatorin tätig gewesen, also hat sie einen Vergütungsanspruch, selbst wenn es keinen Arbeitsvertrag gegeben haben sollte“, so Uwe Berthold.
Das Landgericht war jedoch all diesen Argumenten am Freitag nicht gefolgt und hatte allen Anträgen der Gegenseite, also der jetzigen Jobcenter-Führung um Geschäftsführer Jan Kaltofen stattgegeben. Das Urteil ist jedoch, sollte Tempel tatsächlich Rechtsmittel einlegen, noch nicht rechtskräftig.
In der gleichen Angelegenheit liegt derzeit auch eine Anklage der Stattsanwaltschaft Halle beim Amtsgericht. Nun muss ein Richter entscheiden, ob die Abhebungen nicht nur ein Fall fürs Zivil-, sondern auch fürs Strafgericht sind.